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Wahlärztin

Was bedeutet das für Sie?

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen, dafür aber mehr Zeit für Diagnostik, Therapie und Ihre Anliegen. Darüber hinaus profitieren Sie von geringstmöglichen Wartezeiten in meiner Ordination. 

Für Sie bedeutet das, dass Sie die Kosten für den Arztbesuch primär selbst auslegen müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, jenen Teilbetrag von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, welcher von dieser bei Ihrem Besuch eines Kassenarztes übernommen worden wäre (maximal 80% des kassenärztlichen Honorars).

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Im Falle einer privaten Krankenzusatzversicherung, können Sie die Honorarnote selbstverständlich bei dieser einreichen.

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